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Impressumspflicht / Anbieterkennzeichnung

Im Internet besteht nach deutschem Recht eine Impressumspflicht für Webseitenbetreiber. Gesetzliche Vorgaben hierzu werden im Telemediengesetz (TMG) sowie im Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien (RStV) festgehalten. Das TMG regelt dabei in erster Linie die technischen und wirtschaftlichen Aspekte, der RStV Fragen, die die Inhalte der Telemedien betreffen. Beide Gesetze gelten nebeneinander.
Für das Impressum im Internet sind die Bestimmungen in § 5 TMG und § 55 RStV von Bedeutung. Hier werden u. a. die Pflichtangaben benannt. auf die wir im Folgenden näher eingehen werden.
 

Für wen gilt die Impressumspflicht?

Nach § 5 TMG sind Diensteanbieter, die geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien bereitstellen, dazu verpflichtet, ein Impressum zu führen.
Grundsätzlich besteht diese Pflicht somit für alle Selbstständigen, Freiberufler und Unternehmen. Aber auch Privatpersonen sollten aufpassen. Beispielsweise könnte ein Hobbyfotograf, der seine Bilder im Internet bereitstellt, bereits darunter fallen, da dieser im gewissen Sinne Werbung für seine Bilder betreibt und somit den Anschein erweckt, sie verkaufen zu wollen.
Im Zweifelsfall empfehlen wir daher jedem, auch Privatpersonen, ein Impressum zu führen. Ausnahmen sind klar erkennbare, privat geführte Internetseiten und Seiten, die nur über ein Login und somit nur für einen begrenzten und bekannten Besucherkreis zu erreichen sind.
 

Welche Angaben sind Pflicht?

Die Pflichtangaben eines Impressums unterscheiden sich je nach Rechtsform des Unternehmens. Benannt werden müssen jedoch unbedingt:
  • Betreiber der Internetseite
    Der Name der Unternehmung oder im Falle einer natürlichen Person der Vor- und Zuname.
  • Anschrift
    Die Adresse der Niederlassung bzw. der Sitz der Firma / Gesellschaft. Ein Postfach ist hier nicht ausreichend.
  • weitere Kontaktdaten, die eine unmittelbare Kommunikation ermöglichen
    Telefonnummer, Faxnummer sowie eine gültige E-Mail-Adresse

 
Pflichtangaben je nach Rechtsform sind:
  • Vertretungsberechtigte Personen
    Gesellschafter, Geschäftsführer, Prokuristen oder andere Bevollmächtigte sind gültige Angaben.
  • Für den Inhalt verantwortliche Personen
    Bei journalistischen Inhalten (z. B. Blogs) sind Vor- und Zuname, sowie die Adresse dieser Person anzugeben. Dieser Punkt ist nicht mit den "Vertretungsberechtigten Personen" gleichzusetzen.
  • Zulassungsberechtigungen
    Sofern Sie einen Beruf ausüben, der einer behördlichen Zulassung bedarf, ein Hochschuldiplom verlangt oder Sie Befähigungsnachweise vorzeigen müssen, sind Angaben hierzu notwendig.
  • Umsatzsteuer-ID bzw. Wirtschafts-ID
    Nur sofern vorhanden. Die „normale“ Steuernummer ist nicht damit gemeint und sollte keineswegs auf der Internetseite notiert sein.
  • Eintrag im Handelsregister
    Wenn Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, müssen Sie die Handelsregisternummer, sowie das zuständige Registeramt benennen.
  • Stamm- oder Grundkapital
    Sie müssen dieses nur im Impressum ausweisen, sofern Sie auf Ihrer Internetseite Angaben zum Kapital machen. Außerdem sind die ausstehenden Einlagen, falls Sie die Mindesteinlage noch nicht erbracht haben, zu erwähnen.
  • Angaben zur Insolvenz
 
Im Zweifelsfall bitten wir darum, einen Rechtsanwalt aufzusuchen um offene Fragen oder Unklarheiten zu klären.
 

Wie sollte ich das Impressum in meine Internetseite einpflegen?

Das Impressum muss laut Gesetzgeber für jeden leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und stets verfügbar sein. In der Regel sprechen wir von 2 Klicks, die ein Besucher Ihrer Internetseite maximal benötigen sollte, um dieses zu sehen. Der Link selbst muss nicht zwangsläufig „Impressum“ heißen. Die Angaben unter „Kontakt“ aufzulisten ist ebenso möglich wie üblich.

Die Impressumspflicht gilt übrigens auch für Fanseiten in sozialen Netzwerken. Hier gibt es zusätzlich einige Besonderheiten, denen wir uns in einem separaten Artikel widmen.